Falschparker melden!

Falschparker melden!

- FAQ -

Häufig gestellte Fragen

1.Was kostet mich der Abschleppdienst?

Als Veranlasser der Abschleppmaßnahme entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Die Kosten werden stattdessen durch den Abschleppdienst dem Falschparker in Rechnung gestellt.

2.Wo darf ich überall abschleppen lassen?

Sie können Falschparker zum Beispiel von jedem Privatgrundstück, jeder blockierten Zufahrt und jeder Müllplatzanlage entfernen lassen.

3.Wen darf ich alles abschleppen lassen?

Sie dürfen jedes falsch parkende Fahrzeug abschleppen lassen, das Sie an der Nutzung ihres Privatgrundstückes hindert oder Sie durch sein Parkverhalten stört.

4.Was passiert, wenn der Falschparker vor Ankunft des Abschleppdienstes wegfährt?

Sollte der Falschparker vor dem Eintreffen des Abschleppdienstes wegfahren, entstehen Ihnen als Melder keine Kosten. Im Idealfall haben Sie ein Bild von dem Fahrzeug und dem Kennzeichen gemacht, sodass wir im Nachhinein die Kosten des Einsatzes dem Falschparker in Rechnung stellen können.

5.Darf ich als gewerblicher und privater Kunde Falschparker abschleppen lassen?

Wenn Sie durch das Parkverhalten anderer gestört werden, dürfen Sie grundsätzlich diese Falschparker melden, ob Sie uns nun als gewerblicher oder privater Kunde kontaktieren. Zu die-sen Störungen zählen zum Beispiel zugeparkte Grundstückszufahrten, Müllplatzzufahrten oder Feuerwehrzufahrten an der eigenen Liegenschaft. Als privater Kunde sollten Sie uns eine Behin-derung durch ein Fahrzeug auf Ihrem Grundstück unverzüglich melden, sonst besteht die Gefahr einer Duldung für Sie, die den Abschleppprozess erschweren könnte.

6.Wer haftet für Schäden beim Falschparker?

Bei allen Forderungen nach Schadensersatz haftet im Grundsatz der Auftraggeber. Im Falle eines verursachten Schadens während des Einsatzes übernehmen wir anstelle des Auftraggebers selbstverständlich die Verantwortung für den Schaden. Im besten Fall haben Sie als Auftragge-ber bereits vor der Meldung Fotos vom Zustand des zu abschleppenden Fahrzeuges gemacht, um Beweismaterial vorzuliegen zu haben.

7.Welche Fahrzeugtypen kann ich abschleppen lassen?

Wir schleppen alle Arten von Fahrzeugen für Sie ab.

8.Wie lange dauert es, bis der Abschleppwagen am Einsatzort eintrifft?

In der Regel sind wir innerhalb von Frankfurt nach etwa 30 Minuten am Einsatzort und in Randbe-zirken spätestens nach 45 Minuten. Bei dem Abschleppen von größeren Fahrzeugen, wie etwa LKWs oder Transportern, kann es auch bis zu einer Stunde dauern, bis wir mit unseren Spezial-fahrzeugen am Bestimmungsort ankommen.

9.Werden Abschleppaufträge vor der Durchführung auf Rechtssicherheit geprüft?

Wir als Abschleppdienst nehmen keine rechtliche Beurteilung der Abschleppmaßnahme vor.

10.Wie wird mit Beschwerden oder Reklamationen umgegangen?

Im Falle von Beschwerden oder Reklamationen kümmern wir uns weitestgehend um deren Bear-beitung.

11.Kann ich als Auftraggeber des Einsatzes zur Rechenschaft gezogen werden?

Als Melder können Sie zur Rechenschaft für einen Abschleppauftrag gezogen werden und dies wurde auch vom BGH als rechtmäßig beurteilt. Allerdings stützt das Amtsgericht Frankfurt in ho-hem Maße Ihre Besitzwehrrechte als Melder. Im Zweifelsfall stehen wir Ihnen mit unserer Rechts-abteilung unterstützend zur Seite, denn als einer von wenigen Abschleppdiensten beschäftigen wir auch Rechtsexperten.

Sie haben noch Fragen oder wollen ein Falschparker melden?